REISENEWS – 20. Januar 2021: Gerade hat das Kabinett in der Pressekonferenz angekündigt, eine Ausgangssperre und ein vorübergehendes Flugverbot zu verhängen. Das Flugverbot gilt für das Vereinigte Königreich, Südafrika und alle Länder Südamerikas. Die Ausgangssperre tritt am kommenden Freitag, den 22. Januar um 20:30 Uhr in Kraft.
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Flugverbot Großbritannien, Südafrika und Südamerika
Die Flugverbotszone kommt zusätzlich zur angekündigten Ausgangssperre. Dies ist laut Ministerpräsident Rutte notwendig, um die neuen mutierten Covid-19-Varianten fernzuhalten.
Rutte sagt: „Wir werden hier raus. Aber zuerst müssen wir uns noch einmal wappnen, jetzt, wo weitere ansteckende Varianten auf uns zukommen. Die Experten warnen vor einer dritten Welle und das müssen wir ernst nehmen.“
„Wir sind alle coronamüde. Ich auch. Nach zehn Monaten Einschränkungen geht es einem unter die Haut.“ Rutte weist dann darauf hin, dass die Einschränkungen bald für Platz sorgen werden.
Das Flugverbot tritt am Samstag, 23. Januar, in Kraft und bleibt in Kraft, bis das Kabinett eine obligatorische Quarantäne für Reisende einführen kann.
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Ausgangssperre Freitag, 22. Januar um 20:30 Uhr
Der wichtigste Punkt der Pressekonferenz sei natürlich die umstrittene Ausgangssperre, erklärt Rutte. Rutte weist darauf hin, dass niemand Lust darauf habe, denn die Ausgangssperre sei eine sehr strenge Maßnahme.
Rutte sagt: „Der Rat des OMT ist eindeutig. Jetzt das Maximum geben, damit wir für das, was kommt, gerüstet sind.“
Die Ausgangssperre sorgt auch dafür, dass Supermärkte früher schließen. Rutte bittet die Niederlande, nicht in den letzten Stunden einkaufen zu gehen, sondern dies zum Beispiel auch früh morgens zu tun, damit es abends zwischen 7 und 9 Uhr nicht zu Andrangsspitzen kommt.
Neben der Ausgangssperre wird auch der Besucherverkehr eingeschränkt. Menschen dürfen nicht mehr zwei, sondern maximal eine Person zu Hause empfangen. Diese Maßnahme tritt sofort in Kraft† Viele Infektionen finden zu Hause statt.
Chamber muss der Ausgangssperre noch zustimmen
Die Ausgangssperre erfordert noch eine Gesetzesänderung, was bedeutet, dass das Repräsentantenhaus den neuen Maßnahmen zustimmen muss. Diese Genehmigung wird voraussichtlich bald kommen.
Wenn das Haus der Ausgangssperre zustimmt, tritt sie am kommenden Freitag, den 22. Januar, um 20:30 Uhr in Kraft. Die Ausgangssperre muss dann zwischen 20.30 Uhr und 4.30 Uhr gelten. Ausgenommen sind Personen, die wesentliche Arbeiten verrichten, wie z. B. Assistenzleistungen.
Auch für die Abgabe von Tieren wird es eine Ausnahmeregelung geben. Die sehr dringende Bitte ist jedoch, dies alleine zu tun und sich nicht weiter als nötig von zu Hause zu entfernen.
Berufe, die zwischen 20 Uhr und 30 Uhr arbeiten müssen, wie etwa Straßenarbeiter, müssen während der Ausgangssperre eine Arbeitgebererklärung abgeben können. Hinweis: Das Fälschen von schriftlichen Beweismitteln ist eine Straftat und wird bestraft. mach das nicht.
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